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Arbeitssicherheit

Erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit führen die Aufgaben gemäß § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) aus und beraten Arbeitgeber und Führungsverantwortliche in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Wir unterstützen sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz, wie z. B.:

  • Planung, Ausführung, Unterhaltung von Betriebsanlagen
  • Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, persönlicher Schutzkleidung
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren
  • Durchführung regelmäßiger Betriebsbegehungen mit dem Betriebsarzt
  • Einwirken auf die Einhaltung der Vorschriften durch die Beschäftigten

Weiterhin unterstützen wir sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus verschiedenen Arbeitsschutzvorschriften:

  • Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Maschinen
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für die Anwendung von Gefahrstoffen
  • Durchführung von orientierenden Messungen wie Lärm, Beleuchtung, Gefahrstoffe und Klima
  • Umsetzen der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie z.B. Durchführen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführen von Risikobeurteilungen für Maschinen
  • Erstellen von Explosionsschutzdokumenten
  • Hilfe bei der Umsetzung der Biostoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsstättenverordnung,PSA-Benutzungsverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes