Brandschutz
"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
OVG Münster, Az.: 10A 363/86 v. 11.12.1987
Wir möchten Ihnen helfen, die Gefahr von Bränden zu minimieren und im Ernstfall Ihnen und Ihren Mitarbeitern den sicheren Weg aus der Gefahr zeigen. Deshalb beraten wir Sie kompetent bei der Planung von Flucht- und Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten und der Einrichtung mit Feuerlöschern.
Nach Vorlage der Grundrisse und Aufnahme aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen, fertigen wir für Sie:
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3, BGV A8 und ASR A1.3 und ASR A 2.3
- Feuerwehrpläne und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14095, 14675
Damit im Brandfall nichts passiert:
- Brandschutzbegehungen
- Brandschutzplanung bei Neubau und Bauen im Bestand
- Brandschutznachweise und -konzepte
- Brandschutzunterweisungen und -schulungen
- Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Gestellung von Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzordnung Teil A-B nach DIN 14096