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Betriebliche Suchtprävention - Alkoholmissbrauch und Co. vorbeugen

Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz, speziell Alkohol, ist ein Top-Thema: Studien ermittelten Alkoholabhängigkeit bei 5 % der Arbeitnehmer und 10 % der Führungskräfte und ein riskantes Konsumverhalten bei weiteren 5 % der Arbeitnehmer. Bei 20% bis 25% aller Arbeitsunfälle mit Verletzungen sind Personen unter Alkoholeinfluss involviert. Bereits 30 % der Auszubildenden konsumieren regelmäßig Alkohol, einige auch Drogen wie Cannabis.

Leistungssteigernde Substanzen wie Crystal und Kokain sind ebenfalls beliebt. Geschätzt 800.000 Medikamentenabhängige arbeiten in Unternehmen.

Gefährdungen durch Sucht, Nutzen von Maßnahmen

  • Arbeit unter Suchteinfluss schadet dem Unternehmen. Sie erhöht das Risiko von Arbeitsunfällen. Hinzu kommen häufig eine Verschlechterung der Arbeitsleistung (qualitativ, quantitativ), gesundheitliche Probleme, erhöhte Fehlzeiten und soziale Konflikte mit Kollegen, Vorgesetzen und auch Kunden. Das schadet nicht zuletzt dem Image des Unternehmens.
  • Darüber hinaus verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesundheitliche Gefährdungen abzubauen. Suchtkranke gefährden die Sicherheit bei der Arbeit für sich und andere im Betrieb und ihre eigene Gesundheit.

Der einzelbetriebliche Nutzen von Präventionsmaßnahmen wurde in einem Forschungsprojekt auf 1 zu 2,2 festgestellt: d.h.: Je investiertem Euro können Unternehmen mit einem potenziellem ökonomischem Erfolg in Höhe von 2,20 € rechnen (s. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.).

Empfohlene Präventionsmaßnahmen

Verhaltensorientierte Prävention: Hier sollen die vorbeugenden Maßnahmen direkt das Verhalten und die Einstellungen der Beschäftigten positiv beeinflussen.

  • Maßnahmen zur suchtbezogenen Prävention: Sensibilisierung, Information, Unterstützungs- und Hilfeangebote, Nichtraucherkurse, Drink-Less-Programme, Regelungen wie Alkohol-, Rauchverbote, Punktnüchternheit, Qualifizierung und Sensibilisierung der Führungskräfte, Interventionen bei Auffälligkeiten (Gespräche, Stufenplan)
  • Übergreifende Maßnahmen: Hierzu zählt die Gesundheitsförderung durch Stressbewältigung, Selbst- und Konfliktmanagement, Fitness und Bewegung, Gesundheitschecks.

Verhältnisorientierte Prävention: In diesem Handlungsfeld der Suchtprävention geht es um Verbesserungen im Arbeitsumfeld.

  • Maßnahmen zur suchtbezogenen Prävention: Abbau suchtfördernder Arbeitsbedingungen, Einschränkung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln (Alkohol- und Rauchverbote), Bereitstellung von nicht-alkoholischen Getränken.
  • Übergreifende Maßnahmen: Hierzu gehört die sorgfältige Gefährdungsbeurteilung von Belastungen nach § 5 Abs. 3 ArbSchG, die Schaffung gesundheitserhaltender und motivierender Arbeitsbedingungen sowie eine familiensensible Arbeitsorganisation.

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Die evers Arbeitsschutz GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig ist aus der seit 1975 bestehenden Personengesellschaft evers Dienste hervorgegangen und wurde zum 01.01.2003 gegründet.

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