Mobbing - Mitarbeiter frühzeitig schützen

Es ist nicht von schlechtem Betriebsklima die Rede, manchmal ungerechten Vorgesetzten oder dem üblichen „Büroklatsch“. Mobbing ist massiver Psychoterror, den kleine Gruppen von Beschäftigten meist gegen Einzelne ausüben. Es verläuft prozesshaft und lässt Betroffenen in den fortgeschrittenen Stadien kaum eine Chance, ohne fremde Hilfe zurechtzukommen.

Was ist Mobbing genau?

Unter Mobbing versteht man systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Diese Verhaltensweisen verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere geschützte Rechte wie Ehre oder Gesundheit des Betroffenen. Einzelne, alltäglich auftretende Konfliktsituationen sind noch kein Mobbing.
Ein typisches Merkmal von Mobbing ist, dass die Beteiligten die Konflikte nicht offen austragen. Der oder die Täter agiert verdeckt, viele Opfer wollen aus Angst um den Arbeitsplatz oder aus Scham unerkannt bleiben. Bei dieser Intransparenz besteht die Gefahr, dass Kollegen, wenn sie eingreifen wollen, selbst zum Werkzeug geschickten Mobbings werden.
Eine weitere Schwierigkeit ist die Abgrenzung zwischen tatsächlichem Mobbing und übersensibler Wahrnehmung des Opfers. Hier ist es ratsam, fachkompetente Personen (Betriebsarzt, Psychologen etc.) einzuschalten. Mobbingopfer und Menschen mit psychischen Störungen (z. B. ängstliche Persönlichkeitsstörung oder soziale Phobien) können ähnliche Symptome zeigen. Unterstellen Sie potenziellen Betroffenen niemals leichtfertig psychische Probleme, sondern ziehen Sie hier unbedingt einen Experten zu Rate.

Rechtslage bei Mobbing

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz, § 75 Abs. 2 müssen Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der beschäftigten Arbeitnehmer schützen und fördern. Das verpflichtet Sie als Arbeitgeber z. B. durch eine entsprechende Ausgestaltung der Arbeits- und Betriebsstrukturen dafür zu sorgen, dass Ihre Arbeitnehmer keine Opfer von Mobbing werden. Geschieht dies nicht, haben die Betroffenen, sofern der Tatbestand eindeutig ist, das Recht, die Leistung unter Fortzahlung der Vergütung zu verweigern und können Schadensersatz nicht nur vom Täter, sondern auch von Ihnen verlangen. Viele Unternehmen versuchen, Mobbing mit Dienst- oder Vertriebsvereinbarungen entgegenzuwirken, um deutlich zu machen, dass bei Mobbing mit Sanktionen zu rechnen ist. Die Vereinbarungen können jedoch nur Signalwirkung haben und nicht das Mobbing-Problem lösen.

Vorsorgemöglichkeiten für Arbeitgeber

Veröffentlichen Sie das Thema im Unternehmen und informieren Sie Führungskräfte und Mitarbeiter über die Folgen und Ursachen von Mobbing. Richten Sie Organisationsstrukturen ein, die eine Konfliktbewältigung erleichtern. Richten Sie betriebsinterne Anlaufstellen ein und verweisen Sie auf externe Hilfsangebote.

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