Arbeitsunfall (im Homeoffice)
Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall und was ist dann zu tun?
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
In Deutschland sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten über die deutschen gesetzlichen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften versichert. Auch wenn man diese Begriffe schon mal gehört hat oder immer mal wieder hört, ist einem oft nicht bewusst, was sie eigentlich bedeuten.
Wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall?
Möchte man einen Arbeitsunfall in einem Satz erklären, eignet sich folgende Definition: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen in Ausübung von versicherten Tätigkeiten erleiden. Etwas konkreter muss man werden, wenn bewertet werden soll, ob ein Unfall als Arbeitsunfall gilt oder nicht.
Folgende drei Kriterien müssen berücksichtigt werden:
- Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt. Erst wenn ein solches Ereignis stattgefunden hat, kann begonnen werden, zu beurteilen, ob es ein Arbeitsunfall war oder nicht. Vorerkrankungen o. Ä. dürfen daher nicht berücksichtigt werden.
- Wer hatte den Unfall? Handelt es sich bei der verunfallten Person um eine versicherte Person (Beschäftigte, viele Ehrenamtliche oder freiwillig Versicherte), ist das zweite Kriterium für einen Arbeitsunfall erfüllt.
- Bei der Ausübung welcher Tätigkeit ist der Unfall passiert? Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Arbeit oder auf Dienstreisen / Betriebsfeiern / Betriebssport / bei beruflichen Veranstaltungen / die meisten Wege im Betrieb (abhängig vom Ort des Unfalls) zählen als versicherte Tätigkeiten. Ist der Unfall bei einer solchen Tätigkeit erfolgt, ist nun auch das dritte Kriterium für einen Arbeitsunfall erfüllt.
Achtung: Auch der direkte Weg zur Arbeit und zurück ist eine versicherte Tätigkeit: evers berichtete
Was tun, wenn ein Arbeitsunfall erfolgt ist?
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, ist dieser IMMER zu dokumentieren. Früher im sogenannten Verbandbuch, heutzutage, um den Datenschutz zu gewährleisten, oft über einen Dokumentationsboden.
Kommt es aufgrund eines Arbeitsunfalls zu einer Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person von mehr als drei Tagen oder im schlimmsten Fall zum Tode, ist sogar eine Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse zu senden.
Es ist wichtig, die oben genannten Kriterien in der Dokumentation allesamt mit aufzuführen.
Doch auch beim Thema Arbeitsunfälle gibt es Ausnahmeregelungen. Daher gilt im Zweifelsfall: lieber einen Unfall einmal zu viel melden, bei dem es sich (rechtlich gesehen) nicht um einen Arbeitsunfall handelt, als einmal zu wenig!
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung hat ein Kurzvideo mit dem Titel „Der Arbeitsunfall – was ist das?“ veröffentlicht, welches wir als bildliche Erklärung empfehlen können: DGUV: Der Arbeitsunfall - was ist das?
Welche Regelungen gelten im Homeoffice?
Im Jahr 2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat damit auch einige Änderungen zum Thema Versicherungsschutz hervorgerufen. Somit wurde im 7. Sozialgesetzbuch folgender Satz ergänzt:
„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz im gleichen Umfang wie bei der Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“
Der Versicherungsschutz zuhause ist daher nun dem in der Betriebsstätte gleichgestellt. Also sind auch im Homeoffice Wege zur Toilette, zum Holen eines Getränks oder zur Nahrungsaufnahme, Wege zum Drucker oder andere Tätigkeiten, die mit einer „beruflichen, dem Unternehmen dienlichen Handlungstendenz“ ausgeführt werden, versichert.
Nicht versichert sind hingegen Tätigkeiten oder Wege mit einer privaten, eigenwirtschaftlichen Handlungstendenz (z. B. dem Postboten für eine private Bestellung die Tür öffnen).
Zudem wurde im 7. Sozialgesetzbuch folgender Satz ergänzt:
„Versicherte Tätigkeiten sind auch das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2a fremde Obhut anvertraut werden, wenn die versicherte Tätigkeit an dem Ort des gemeinsamen Haushalts ausgeübt wird.“
Der Versicherungsschutz gilt daher nun auch auf dem unmittelbaren Weg zur Kinderunterbringung und zurück für die versicherte Person, wenn diese Person im Homeoffice arbeitet.
Mit unserem dazugehörigen Merkblatt hat man unsere Tipps immer übersichtlich dabei: Arbeitsunfall (im Homeoffice) – wann ist ein Unfall ein Arbeitsunfall und was ist dann zu tun?
Sofern Sie bereits Kunde bei evers sind, können Sie im Bedarfsfall einfach die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den zuständigen Betriebsarzt ansprechen oder unter den bekannten Daten kontaktieren.
Sie werden noch nicht durch evers in der Arbeitssicherheit und/oder Arbeitsmedizin betreut? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice:
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Textquellen
- https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp
- https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/unfallversicherungsschutz-im-homeoffice-wird-ausgeweitet_92_544724.html
- https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_435666.jsp
- https://www.vbg.de/DE/2_Versicherungsschutz_und_Leistungen/2_Was_ist_versichert/1_Arbeits-_und_Wegeunfaelle/arbeits-_und_wegeunfaelle_node.html
Bildquelle: