Baustellenkoordination
Dass die Baustelle ein besonders gefährlicher Arbeitsplatz ist, zeigt uns leider die hohe Anzahl an Arbeitsunfällen pro Jahr, die zum Teil auch tödlich enden. Gemäß Baustellenverordnung trägt der Bauherr während der Planung der Ausführung und während der Durchführung des Bauvorhabens eine Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Sobald mehrere Beschäftigte von mehreren Bauunternehmern / Arbeitgebern auf der Baustelle tätig sind, muss die Arbeitssicherheit koordiniert und gewährleistet werden. Dies wird durch die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sichergestellt. Sie planen den Neu-, Umbau oder die Sanierung eines oder mehrerer Gebäude? Nicht nur im Hoch- sondern auch Tiefbau können Sie mit uns planen. Wir unterstützen Sie in unserer Funktion als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gerne! |
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) notwendig oder nicht?
Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, ist es gemäß Baustellenverordnung § 3 notwendig, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen.
Im Folgenden geben wir Ihnen weitere Hinweise zur Umsetzung der Baustellenverordnung und insbesondere zu der Frage, wann Sie einen SiGeKo benötigen. Grundsätzlich gilt: Ob Sie einen SiGeKo benötigen, ist immer von der Art und dem Umfang der Arbeiten auf der jeweiligen Baustelle abhängig!
Sie sind sich unsicher, ob Sie einen SiGeKo benötigen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Ermittlung der Notwendigkeit! Sprechen Sie uns an!