Alkohol am Arbeitsplatz

Wie kann ich als Arbeitgeber souverän und rechtskonform mit diesem Thema umgehen?


Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Text die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.


Missbräuchlicher Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem und kann für alle Beteiligten unangenehm sein. Den Arbeitgeber trifft es meist unvorbereitet und in einem solchen Fall ist souveränes Führungsverhalten zwingend erforderlich. Bemerkbar kann sich der Alkoholkonsum machen, indem sich das Verhalten eines Mitarbeiters auffällig verändert und er zum Beispiel redseliger, gereizter oder stark launisch erscheint.

evers alkohol am arbeitsplatz


Was sind in einer solchen Situation meine Pflichten als Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat in Bezug auf die Tätigkeiten seines Angestellten diverse Pflichten. Er muss unter anderem sicherstellen, dass…

  • …der Arbeitnehmer körperlich und geistig in der Lage ist, alle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten und
  • …nur Personen beschäftigt werden, die ihre Tätigkeiten ohne Gefahr durchführen können.

Alkoholisierten Menschen ist es weder möglich, die Regelungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausreichend zu befolgen, noch gefahrenlos ihre Tätigkeiten durchzuführen. Daher sind Arbeitgeber gemäß Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, diesen Personen den alkoholisierten Zustand am Arbeitsplatz ausdrücklich zu verbieten.


Wie kann ich als Arbeitgeber missbräuchlichem Alkoholkonsum vorbeugen?

Der Missbrauch von Alkohol lässt sich als Arbeitgeber nicht hundertprozentig verhindern. Mit folgenden Maßnahmen kann man als Arbeitgeber jedoch präventiv entgegengehen:

  • Schulung der Führungskräfte, sodass diese im konkreten Fall schnell und angemessen reagieren können
  • Sensibilisierung der Arbeitnehmer über den fehlenden Versicherungsschutz und die möglichen Gefahren
  • Angebot der anonyme Suchtberatung durch Experten
  • Zurverfügungstellen von kostenlosen nicht-alkoholischen Getränken während der Arbeitszeit (auch zum Beispiel bei Firmenfesten etc.)

Dies ist lediglich ein Auszug von möglichen Maßnahmen. Sie sollten jedoch ohne großen Aufwand anwendbar sein und schnell ihre Wirkung zeigen.


Welche Konsequenzen können mir als Arbeitnehmer durch alkoholisiertes Verhalten entstehen?

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Unfallverhütungsschriften verbieten dem Arbeitnehmer den übertriebenen Alkoholkonsum. Bringt man sich durch Alkohol in einen Zustand, der sich selbst oder andere gefährdet, verstößt man gegen diese Regelungen und muss mit straf-, arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen rechnen, die den Versicherungsschutz, die Haftung oder die Lohnzahlung betreffen – insbesondere, wenn alkoholbedingte Unfälle durch diesen Zustand resultieren.


Mit unserem dazugehörigen Merkblatt hat man unsere Tipps immer übersichtlich dabei: Alkohol am Arbeitsplatz – Wie kann ich als Arbeitgeber souverän und rechtskonform mit diesem Thema umgehen?


Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. hat in Zusammenarbeit mit der BARMER eine Praxishilfe für Führungskräfte mit hilfreichen Tipps veröffentlicht: Alkohol am Arbeitsplatz - Eine Praxishilfe für Führungskräfte

Auch als Kollege kann man mit dem Thema konfrontiert sein, weswegen auch dazu eine hilfreiche Broschüre veröffentlicht wurde: Alkohol am Arbeitsplatz - Hinweise für das Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen


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